AGB

1.
VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Für unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen gelten im
Verhältnis zu Auftraggebern („AG“) ausschließlich diese Verkaufs- und
Lieferbedingungen. Von diesen Bedingungen
abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam und
sind daher ohne diese Bestätigung für das gegenständliche Rechtsgeschäft
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausgeschlossen.

2. ANGEBOTE

Unsere Angebote sind unverbindlich. Sie sind unentgeltlich, außer der AG
hat um Anbotslegung gebeten. Ein Vertrag liegt erst nach schriftlicher
Bestätigung durch uns vor.

3. LIEFERBEDINGUNGEN

3.1 Wir sind berechtigt, Teil-Lieferungen und Vor-Lieferungen
durchzuführen und zu verrechnen.

3.2 Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der Ort des Kunden, es sei
denn Abweichendes wird ausdrücklich vereinbart oder wir erbringen unsere
Leistungen in den Betriebsstätten des AG. Mit Übergabe an den Frachtführer oder
Spediteur durch uns, geht daher grundsätzlich die Gefahr auf den AG über,
sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

3.3 Wir bemühen uns um die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine,
ohne diese zu garantieren. Die Verbindlichkeit der Liefertermine setzt
insbesondere das rechtzeitige Einlangen aller vom AG zur Verfügung zu
stellenden Unterlagen, insbesondere die rechtzeitige Klarstellung und
Genehmigung aller Pläne und Zeichnungen sowie die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen, der Bestellung und sonstigen Verpflichtungen durch den AG
voraus.

3.4 Für den Fall, dass vereinbart wurde, dass wir im Rahmen unserer
Leistungen die Beförderung übernehmen, stehen uns Beförderungsart und
Beförderungsweg frei. Wird die Ware ohne unser Verschulden durch ein
Transportunternehmen nicht rechtzeitig geliefert, so gilt der Liefertermin mit
Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

3.5 Werden als gemäß Punkt 3.3 verbindlich bestätigte Liefertermine aus
Gründen, welche der Sphäre des AG oder unabwendbaren Ereignissen zuzurechnen
sind, verzögert, werden diese entsprechend unserer Liefermöglichkeiten
hinausgeschoben. Daraus entstehende Mehrkosten sind vom AG vollumfänglich zu
tragen.

3.7 Der Einbau von bauseits vorhandenen Waren, welche sich bereits im
Eigentum des AG befinden, wird der Montageaufwand verrechnet und unterliegt den
allgemeinen Montagebedingungen. Eine Haftung bzw. Garantie für die bauseits
bereit gestellte Ware ist ausgeschlossen.

3.8 Der AG wird bei Verwendung/Inbetriebnahme unserer Leistungen alle
anzuwendenden Rechtsvorschriften einhalten, bzw. alle dafür erforderlichen
behördlichen Bewilligungen und Genehmigungen erwirken.

4. ABNAHME

Die Abnahme unserer Leistungen hat unmittelbar nach der Meldung der
Fertigstellung zu erfolgen. Sämtliche mit der Abnahme im Zusammenhang stehenden
Kosten trägt der AG. Wird die Abnahme vom AG nicht rechtzeitig innerhalb der
dafür vereinbarten Frist und/oder nicht vollständig durchgeführt, so gelten
unsere Leistungen dennoch als abgenommen und der Vertrag unsererseits als
erfüllt.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller
vertraglichen Verpflichtungen durch den AG, insbesondere der vollständigen
Bezahlung des vereinbarten Preises samt Zinsen und sonstigen allfällig
anfallenden Kosten, in unserem Eigentum.

6. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Preise verstehen sich als
Euro-Preise! Die EK-Preise gelten ab Lager des Verkäufers exklusive Verpackung,
Verladung und Umsatzsteuer. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren,
Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der AG. Ist die
Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom AG
gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet. Bei einer vom
Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer eine
entsprechende Preisänderung vor. Eine Erhöhung der Einstandspreise (Netto EK)
bzw. Erhöhung unseres empfohlenen Verkaufspreises kann jederzeit vom Verkäufer
durchgeführt werden. Irrtümer, Satz- und Druckfehler sind vorbehalten!

6.2  Die Zahlungen sind vom AG
gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten.

6.3    Bei Zahlungsverzug des AG,
auch nur mit einer Teilzahlung, sind wir berechtigt, sofort den gesamten

vereinbarten Preis fällig zu stellen. Ist der AG mit seinen Zahlungen im
Rückstand, sind wir weiters berechtigt, unsere Leistungen bis zur Leistung der
rückständigen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzuschieben oder ohne
Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

6.4 Verzögert sich die Erfüllung einer unserer Verpflichtungen, von der
eine Zahlung des AG abhängig ist, ist die Zahlung vom AG ungeachtet der
Verzögerung zum ursprünglichen Termin zu leisten.

7. AUFRECHNUNGSVERBOT / ZURÜCKBEHALTUNGSVERBOT

Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen sowie die Zurückbehaltung des
gesamten Kaufpreises oder von Teilzahlungen durch den AG ist ausgeschlossen.

8. VORZEITIGE BEENDIGUNG DES VERTRAGES

8.1 Wir haben das Recht, bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch
den AG, jederzeit mit oder ohne Nachfristsetzung zur Gänze oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.

8.2 Dasselbe gilt, wenn uns Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit
des AG bekannt werden, bzw.

begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AG bestehen. In diesen
Fällen sind wir darüber hinaus

berechtigt, vom AG ausreichende Sicherstellungen nach unserem Ermessen
zu verlangen.

8.3 Die bis zur Beendigung des Vertrages von uns erbrachten Leistungen,
sind unbeschadet unserer darüber hinausgehenden Ansprüche in allen Fällen vom
AG zu vergüten.

9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

9.1 Der AG ist verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen
unverzüglich nach Erbringung zu prüfen und allfällige Mängel sofort zu rügen,
bei sonstigem Entfall sämtlicher Ansprüche. Die Rüge allfälliger Mängel hat
schriftlich zu erfolgen. Hinsichtlich verdeckter Mängel besteht zudem eine
Gewährleistungspflicht unsererseits nur dann, wenn diese Mängel innerhalb eines
Zeitraumes von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung samt Inbetriebnahme
ab Beendigung der Montage angezeigt werden. Die Gewährleistungsfrist richtet
sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

9.2 Eine allfällige Gewährleistungspflicht trifft uns nur für Mängel,
die unter Einhaltung der vorgeschriebenen Betriebsbedingungen und bei üblichem
Gebrauch auftreten. Für Abnutzungserscheinungen und Bagatellschäden leisten wir
keine Gewähr. Keine Gewährleistungsansprüche des AG bestehen weiters bei
Mängeln, welche zurückzuführen sind auf unvollständige Angaben des AG, eigenmächtige
Eingriffe und Änderungen durch den AG und/oder Dritte betreffend unsere
Leistungen, unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme oder Verwendung unserer
Leistungen durch den AG und/ oder durch Dritte, Umänderungen oder Umbauten von
bereits bestehenden oder fremden Anlagen bzw. Leistungen.

9.3 Wir sind berechtigt, den Gewährleistungsbehelf nach eigenem Ermessen
zu wählen. Für die Prüfung der Mängel sowie für die Verbesserung bzw. für die
Lieferung von Ersatzware oder Austauschware, ist uns die dafür erforderliche
Zeit zu gewähren.

9.4 Wir sind in jedem Falle von jeder Gewährleistungspflicht entbunden,
solange der AG mit seinen Zahlungspflichten in Verzug ist.

9.5 Durch eine Mängelbehebung oder einen sonstigen Gewährleistungsbehelf
wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.

9.6 Die Kosten für eine Mängelbehebung durch den AG selbst oder durch
Dritte haben wir nur dann zu tragen, wenn wir hierzu unsere schriftliche
Zustimmung gegeben haben.

9.7 Wir haften ausschließlich bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit
und in jedem Fall nur bis zur maximale Höhe von 10% des Auftragswertes. Die
Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

9.8 Wird eine Leistung von uns aufgrund von vom AG beigestellten
Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Planungen, Modellen oder sonstigen Angaben
angefertigt bzw. erbracht, so erstreckt sich unsere Haftung nur darauf, dass
die Ausführung gemäß den vom AG beigestellten Angaben erfolgt.

9.9 Für den Fall, dass wir aufgrund eines Verhaltens des AG von einem
Dritten in Anspruch genommen werden, ist der AG verpflichtet, uns
vollumfänglich schadlos zu halten.

10. HÖHERE GEWALT

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere Leistungen um die
Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der
höheren Gewalt gleichgesetzt sind Streik, Aussperrung, Unruhen, Anschläge,
Terror oder sonstige Umstände, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder
auch unmöglich machen, unabhängig davon, ob sie bei uns oder bei einem unserer
Unterlieferanten eingetreten sind.

11. GEHEIMHALTUNG UND IMMATERIALGÜTERRECHTE

11.1 Der AG ist verpflichtet, alle – sei es im Rahmen unserer Angebote
oder im Zuge der Vertragserfüllung – erhaltenen Informationen, insbesondere
Unterlagen, Daten, Zeichnungen sowie technische und wirtschaftliche Kennzahlen
streng vertraulich zu behandeln. Erhaltene Informationen dürfen vom AG
ausschließlich für die Zwecke, für welche die Übermittlung erfolgt, verwendet werden.

11.2 Die Weitergabe von Informationen durch den AG an Dritte darf nur
erfolgen, wenn dies zur Erfüllung des vereinbarten Zwecks zwingend notwendig
ist und den Dritten diese Geheimhaltungsverpflichtung vollinhaltlich übernommen
wird.

11.3 Der AG hat uns im Falle von Rechtsverstößen gegen diese
Geheimhaltungsverpflichtung durch Dritte vollumfänglich schadlos zu halten.

11.4 Alle Immaterialgüterrechte Patent-, Marken-, Urheber- und
Musterrechte an unseren Leistungen verbleiben in unserem Eigentum. Es werden
dem AG auch keine Lizenzrechte durch uns eingeräumt.

12. PÖNALE

Bei einem Verstoß gegen Punkt 11. schuldet der AG uns je Verstoß eine
verschuldensunabhängige Pönale in der Höhe von mindestens € 20.000,00. Diese
unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Wir sind berechtigt, darüber
hinausgehende Ansprüche, bzw. Schadenersatzansprüche, geltend zu machen.

13. ABGABEN

Alle Steuern, Gebühren und Abgaben, die im Zusammenhang mit unseren
Verträgen oder unseren Leistungen entstehen, sind vom AG zu tragen. Sollten wir
direkt durch Behörden im Zusammenhang mit der Errichtung von Verträgen oder in
Erfüllung unserer Leistungsverpflichtung mit Steuern, Gebühren oder sonstigen
Abgaben in Anspruch genommen werden, so hat uns der AG diesbezüglich
vollumfänglich schadlos zu halten.

14. ANFECHTUNG / ANPASSUNG

Eine Anfechtung oder Anpassung des Vertrages aus welchem Grund auch
immer, bzw. wegen Irrtums (auch wegen Kalkulationsirrtums) und/oder Verkürzung ist
für den AG ausgeschlossen. Der AG verzichtet auch darauf, geltend zu machen,
der Vertrag sei nicht gültig zustande gekommen und/oder nichtig.

15. SCHRIFTFORMERFORDERNIS

Jede Ergänzung oder Änderung sowie das Abgehen vom Formerfordernis
bedarf der Schriftform und unserer Bestätigung.

16. UNWIRKSAMKEIT VON VERTRAGSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrages unwirksam
und/oder nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmungen treten
automatisch wirksame und vollstreckbare Bestimmungen, welche der Funktion der
unwirksamen bzw. nicht vollstreckbaren Bestimmungen am besten entsprechen in kraft.

17. RECHTSWAHL

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem AG und uns findet österreichisches Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Normen und des UN-Kaufrechts Anwendung.

19. GERICHTSSTAND

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Liezen. Es steht uns jedoch frei, abweichend davon unsere Ansprüche beim zuständigen Gericht am Sitz des AG, geltend zu machen.

20. DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

Bezüglich der Verwendung, Bearbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten finden Sie auf der Seite DSGVO auf unserer Homepage www.gwh-dormann.at nähere Informationen und Erläuterungen.

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